Alarmierung der Bevölkerung

Katastrophen und Notlagen können mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnung eintreten. Tritt ein Ereignis ein, muss die Bevölkerung kontinuierlich informiert werden.

Die Frühzeitige Warnung, Alarmierung und Information der Bevölkerung ist ein wichtiges Element, um die Bevölkerung zu schützen.

Ein Alarm wird eingesetzt, wenn die Behörden die Bevölkerung über eine unmittelbar bestehende Gefahr informieren und zwingend zu befolgende Verhaltensanweisungen ausgeben. Bei Alarmen werden in der Regel die Sirenen eingesetzt. Die Schweiz verfügt über ein flächendeckendes Netz von stationären und mobilen Sirenen. Unterhalb von Stauanlagen wir der der Wasseralarm eingesetzt, für alle übrigen Gefahren der allgemeine Alarm.

Allgemeiner Alarm

Ausgelöst wird der allgemeine Alarm, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Er kündigt Verhaltensanweisungen oder amtliche Mitteilungen an, die über Radio verbreitet werden.

  • regelmässig auf- und absteigender Ton von 1 Minute Dauer
  • Wird innerhalb von fünf Minuten einmal wiederholt.
  • Radio hören
  • Anweisungen der Behörden befolgen
  • Nachbarn informieren
  • Ende der Gefahr: Mitteilung über Radio oder durch die örtlichen Behörden

Wasseralarm

Der Wasseralarm kommt ausschliesslich in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen zur Anwendung.

  • zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden Dauer
  • in Abständen von 10 Sekunden.
  • wird spätestens nach fünf Minuten einmal wiederholt.
  • gefährdetes Gebiet sofort verlassen.
  • Anweisungen der Behörden befolgen
  • Ende der Gefahr: Mitteilung über Radio oder durch die örtlichen Behörden

Alertswiss

Bei Katastrophen und in Notlagen setzen Bund und Kantone die Alertswisskanäle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) ein. Dabei können sie Meldungen der Stufen Information, Warnung und Alarmierung über das Kernsystem Polyalert verbreiten, die auf der Alertswiss-Website und -App dargestellt
werden.

In der Regel sind die kantonalen Einsatzzentralen der Polizei oder die kantonalen Führungsorgane für das Absetzen der Meldung verantwortlich, Meldungen können auch von anderen Stellen vorbereitet werden.

Auf nationaler Ebene kann die Nationale Alarmzentrale (NAZ) im BABS Meldungen verbreiten. Alertswiss ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund und Kantonen und wird laufend weiterentwickelt.

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